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Beratungen und notarielle Leistungen in spanischer Sprache

Herr Rechtsanwalt und Notar Ulrich Krampe ist aufgrund seiner sehr guten Kenntnisse der spanischen Sprache in der Lage, Mandanten auf Spanisch umfangreich zu informieren und zu beraten und sogar Beurkundungen in dieser Sprache für alle spanischsprachigen Länder vorzunehmen. 

Diese Kompetenz spart Zeit, da die Urkunden nicht mehr übersetzt werden müssen. Ferner fallen durch diese direkte Bearbeitung keine Gebühren für die Übersetzung an, welche bei längeren Urkunden die Notarkosten leicht übersteigen können. Eine Vollmacht in Spanien oder Lateinamerika kann leicht einen Umfang von mehreren eng beschriebenen Seiten erreichen.