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Deutsch – Spanische Eheverträge

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bilden Deutsch-Spanische Eheverträge. Herr Rechtsanwalt und Notar Ulrich Krampe ist aufgrund seiner sehr guten Kenntnisse der spanischen Sprache in der Lage, die großen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem spanischen Güter- und Erbrecht auch spanischsprachigen (zukünftigen) Ehegatten aufzuzeigen. Eine maßgeschneiderte Lösung kann so erarbeitet werden, ungewollte Benachteiligungen und Bevorteilungen können so vermieden werden. Im Anschluss an einen Ehevertrag bietet es sich häufig an, direkt auch Nachlassregelungen zutreffen.

Dabei ist zu beachten, dass deutsche Notare auch in Angelegenheiten mit Auslandsbezug strikt an die für sie geltenden Gebührenregelungen gebunden sind. Diese sind im Gerichts- und Verfahrenskostengesetz (GNotKG) niedergelegt. Die wesentlichen Kennziffern bei einem Ehevertrag sind Vermögen, Schulden und Einkommen der Eheleute (jeweils getrennt) und gegebenenfalls sicheres späteres Vermögen.