Rechtsanwalt und Notar U. Krampe
Ulrich Krampe, geboren 1955 in Dortmund, studierte von 1976 bis 1983 an den Universitäten in Bielefeld, Bochum und Hamburg Rechtswissenschaften. Das Referendariat leistete er bis 1987 am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, war Mitglied im Ausbildungsausschuss und Personalrat für Referendare beim Oberlandesgericht Hamburg sowie tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Projekt „Hochschulalltag im Dritten Reich. Die Hamburger Universität 1933 bis 1945“; er ist Co-Autor des Abschnittes „Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät“.
Ferner absolvierte Ulrich Krampe ein viermonatiges Auslandsreferendariat in Buenos Aires/Argentinien.
Nachdem er 1988 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, war er zunächst für zwei Jahre als freier Mitarbeiter in Anwaltskanzleien in Hamburg und in Ahrensburg (Schleswig-Holstein) tätig. Es folgten ein Jahr als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Leuchter & Krampe und noch ein weiteres Jahr als freier Mitarbeiter in der Kanzlei der Rechtsanwälte und Notare Haucke & Schlechter in Berlin.
Seit 1992 ist Ulrich Krampe selbständiger Rechtsanwalt und zudem seit 1996 als Notar zugelassen. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Grundkenntnisse in Französisch. Darüber hinaus beherrscht er Spanisch als verhandlungssichere Arbeitssprache.
Nebenberuflich war und ist Herr Krampe als Referent für erbrechtliche Vorträge für verschiedene Veranstalter (Deutsche Post AG, Bezirksamt Charlottenburg, Fa. Horizont GmbH, Gemeindepsychiatrische Klinik Wilmersdorf) tätig.