Herzlich willkommen,
Rechtsanwalt und Notar a.D. (außer Dienst) Ulrich Krampe, Ihr erfahrener Spezialist in Berlin für
- Nachlassregelungen
- deutsch-spanischen Rechtsangelegenheiten mit Beratungen in spanischer Sprache
- Beratung und Begleitung rund um das Immobilienrecht.
Ich habe meine berufliche Tätigkeit als Notar Ende 2024 beendet. Als Notar a.D. seit dem 01.01.2025 mit nahezu 30-jähriger Berufserfahrung zählten die Vorbereitung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu meinen ureigenen Tätigkeitsbereichen. Während meiner Zeit als Notar habe ich mich schwerpunktmäßig auf diese Tätigkeitsbereiche konzentriert.
Viele Familienkonstellationen legen eine ausführliche Beratung im Vorfeld der Beurkundung einer Nachlassregelung nahe. Sie profitieren vor dem Gang zum Notar von meiner langjährigen Berufserfahrung kombiniert mit ständiger Fortbildung.
Im Bereich der Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten hat sich die Gesetzeslage gegenüber früheren Zeiten deutlich geändert. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen wurde erweitert, Rechte von Ehegatten wurden neu definiert. Viele einschlägige Muster müssen auf Aktualität überprüft werden. Die meisten Muster enthalten keine Klauseln, die sich mit der Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten befassen. Es ist wichtig, individuell passende Lösung zu finden.
In den Jahren hat sich die Beratung bei Eheverträgen mit internationalem Bezug als ein Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei herausgebildet. Zieht einer der Ehepartner aus dem Ausland nach Deutschland, führt dies oft zur völligen Umstellung der bisherigen Lebensumstände (Aufgabe der Berufstätigkeit, Verlust von Rentenanwartschaften, Neuaufbau einer wirtschaftlichen Existenz fremder Umgebung, Änderung des Erbrechts etc.).
Dies gilt umgekehrt in gleicher Weise für deutsche Staatsbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen; das deutsche Erbrecht bietet durch Rechtswahl einen breiten Gestaltungsspielraum an.
Von meinen spezialisierten Kenntnissen profitieren Sie insbesondere bei der Erstellung deutsch-spanischer Eheverträge und Nachlassregelungen. Ich bin dank meiner guten Kenntnisse der spanischen Sprache in der Lage, die großen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem spanischen Brüter-Erbrecht auch spanischsprachigen (zukünftigen) Ehegatten aufzuzeigen.
Es besteht erfahrungsgemäß viel Unsicherheit Hinblick auf die anfallenden Gebühren in Angelegenheit mit Auslandsbezug. Aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Notar sind mir die detaillierten gesetzlichen Regelungen geläufig.
Im Gesellschaftsrecht berate ich zu allen üblichen Gesellschaftsformen, den Beratungsschwerpunkt bildet der Bereich des GmbH-Rechts.
Zu den Kernaufgaben meiner früheren Tätigkeit als Notar gehörten Beurkundungen auf dem Gebiet des Immobilienrechts: Ich berate sie gern bei der Vorbereitung von Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträgen.