Anwaltliche Leistungen

Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst:

1. Zivilrecht allgemein

Sämtliche anwaltlichen Dienstleistungen von der Beratung, der außer-/gerichtlichen Vertretung, der Erstellung/Prüfung von Vertragsentwürfen auf allen Kerngebieten des Zivilrechts, insbesondere im Immobiliarrecht und im Erbrecht (Nachlassregelungen wie Testamente/Erbverträge etc.) bis zur Zwangsvollstreckung

 

2. Erbrecht

Pflichtteilsrecht, Anfechtung von Testamenten, Erbauseinandersetzungen, Erbschaftssteuerrecht, internationale Erbfälle, etc.
Neben diesen hier beispielhaft genannten Gebieten besteht ein besonderes Interesse an deutsch-spanischen Rechtsangelegenheiten

Im Folgenden können Sie mehr zum Thema Erbrecht erfahren:

Deutsches Erbrecht     Internationales / Spanisches Erbrecht
Erbschafts-/Schenkungssteuer     Immobilien in Spanien

 

3. Verkehrsrecht

Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen – zum Beispiel Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten –. Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Mängelhaftung, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten.

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben, tritt das Ordnungswidrigkeitenrecht in Kraft. Dies ist zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß oder bei einer Geschwindigkeitsübertretung der Fall. Der Rechtsanwalt überprüft den Bußgeldbescheid, prüft die Einhaltung von Messverfahren und erhebt Einspruch dagegen. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit Führerscheinentzug und Fahrverbot werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich von dem Rechtsanwalt vertreten.

 

4. Mietrecht

Im Mietrecht geht es um alle Fragen im Verhältnis Mieter/Vermieter. Häufige Ursachen für Mietstreitigkeiten sind Kündigungen wegen Zahlungsverzuges, Eigenbedarfs, Hinderung wirtschaftlicher Verwertung, Kündigungsfristen, Mietmangel, Umfang von Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen usw.

 

5. Deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten

Rechtsanwalt und Notar Ulrich Krampe hat sich in seiner anwaltlichen Tätigkeit auf deutsch-spanische Erbrechtsangelegenheiten spezialisiert. Neben dem deutschen Erbrecht und Erbsteuerrecht berät er seinen Mandanten bei allen Fragen im Bezug auf das spanische Erbrecht und Schenkungsrecht, Grundzüge der spanischen Steuerpflicht und das spanische Hypothekenvollstreckungsrecht.

Für viele heutige und zukünftige Eigentümer von Immobilien und anderen Vermögen in Spanien stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Immobilie oder das Vermögen vererbt wird und welche erbschaftssteuerlichen Konsequenzen auf ihre Erben zukommen. Sind spanische Staatsbürger beteiligt, könnten für diese in den einzelnen Regionen (comunidades autónomas) unterschiedliche Erbrechte („Foralrechte“) gelten.

Auch die Frage der Hypothekenvollstreckung ist für Deutsche von großer Bedeutung, gleichgültig ob als Gläubiger oder als Schuldner. Angesicht des beachtlichen Immobilienvermögens Deutscher in Spanien ist die Hypothekenvollstreckung in spanische Immobilien ein wichtiger Aspekt. Da die Einspruchsmöglichkeiten des Schuldners gegenüber dem deutschen Recht eingeschränkt sind und das Verfahren in der Regel kürzer ist, ist die Immobiliarvollstreckung in Spanien für deutsche Gläubiger durchaus erwägenswert.