Entscheidungen spanischer Gerichte zu Immobiliensachen

Gerichtsstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien

Ein deutsches Kreditinstitut hatte ein deutsches Ehepaar vor dem Landgericht Mallorca verklagt. Das Ehepaar hatte (als natürliche Personen) eine Eigentumswohnung erworben und diese später auf eine Gesellschaft übertragen. Das Gericht erklärte sich in einem Urteil vom 06. März 2001 für zuständig, weil es den Aufenthaltsort der deutschen Beklagten auf Mallorca als deren gesetzlichen Wohnsitz erachtete. Nach den vorliegenden Beweismitteln (Gas-/Stromabrechnungen, Telefonabrechnungen, Bescheinigung des Katasteramtes, etc.) sah das Landgericht es als erwiesen an, dass die Eheleute ihren Wohnsitz im Sinne des spanischen Zivilprozessrechts auf Mallorca hielten.